Unsere Gemeinde
Berufsschule
Die Berufsausbildung im dualen System findet an zwei Lernorten statt, an denen der gemeinsame Bildungsauftrag verwirklicht wird: Im Betrieb und in der Berufsschule. Während der Betrieb vornehmlich die praktische Ausbildung übernimmt, hat die Berufsschule die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb berufsbezogener und berufsübergreifender Kompetenzen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu ermöglichen. Sie befähigt damit zur Ausübung eines Berufes und zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung. Dabei richtet die Berufsschule in der ganz überwiegenden Zahl der Ausbildungsberufe ihren Unterricht an einer handlungsorientierten Didaktik und Methodik aus, die durch die Lernfeldkonzeption abgebildet wird, das heißt im Rahmen von in sich abgeschlossenen Themenbereichen, die an Handlungsabläufen aus der betrieblichen Praxis orientiert sind.
Grundsätzlich besteht für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr eine Berufsschulpflicht, wenn sie
- ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und
- keine weiterführende allgemeinbildende oder berufliche Schule besuchen.
Hierdurch sollen die Bildungschancen für alle jungen Menschen bis zur Volljährigkeit gewährleistet werden. Bei einer Berufsausbildung im dualen System gilt die Berufsschulpflicht für die gesamte Zeit der Ausbildung, auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Eine Einteilung der Berufsschulen lässt sich grob wie folgt treffen:
- gewerbliche Berufsschule
- kaufmännische Berufsschule
- hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische Berufsschule
- landwirtschaftliche Berufsschule
Die Berufsschule findet in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche statt, möglich ist aber auch Blockunterricht (wochenweise). Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule nimmt normalerweise der Ausbildungsbetrieb vor.
Die betriebliche Berufsausbildung beginnt im Herbst (nach Ende der Sommerferien) und dauert - je nach Ausbildungsberuf - zwei bis dreieinhalb Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen (etwa Abitur, sehr guten Leistungen oder bei einer Umschulung für Erwachsene) kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.
Die Ausbildung wird im Handwerk mit der Gesellenprüfung, in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung, im kaufmännischen Sektor und in weiteren Dienstleistungssektoren mit der Gehilfenprüfung abgeschlossen.
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