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Berufsausbildung im dualen System
Unter dualem System ist die Berufsausbildung an zwei Lernorten - im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule - zu verstehen.
In der Regel erfolgt die Ausbildung abwechselnd an drei bis vier Tagen im Betrieb und an ein bis zwei Tagen in der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht kann auch als Blockunterricht wochenweise stattfinden.
Jugendliche dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Dabei dauert die Ausbildung je nach Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen (etwa Abitur, sehr guten Leistungen oder bei einer Umschulung für Erwachsene) kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.
Im Rahmen einer dualen Ausbildung erwerben Schülerinnen und Schüler
- eine breit angelegte Grundbildung,
- fachliche und überfachliche Kompetenzen sowie
- Berufserfahrung
was zur Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit befähigt.
Es gibt zurzeit etwa 330 anerkannte Ausbildungsberufe. Daneben besteht noch eine Vielzahl besonderer Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen, sodass das duale Ausbildungssystem auch diesem Personenkreis Ausbildungsmöglichkeiten eröffnet.
Die duale Ausbildung erstreckt sich insbesondere auf folgende Ausbildungsbereiche:
- Industrie
- Handel
- Dienstleistungsgewerbe
- Handwerk
- freie Berufe
- öffentlicher Dienst
- Landwirtschaft
- Hauswirtschaft
Voraussetzung für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb, in dem der betriebliche Teil der Ausbildung stattfindet.
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung beziehungsweise der Gesellenprüfung im Handwerk, die in der Regel bei der Kammer abgelegt werden muss. Diese stellen auch die Abschlusszeugnisse beziehungsweise den Gesellenbrief aus.
Im Anschluss an die Ausbildung bestehen vielfältige Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
- für handwerkliche und gewerblich-technische Berufe: Weiterbildung zum Meister beziehungsweise zum/ zur Staatlich geprüften Techniker/ Staatlich geprüften Technikerin oder zum/ zur Staatlich geprüften Gestalter/ Staatlich geprüften Gestalterin
- im kaufmännischen Bereich: Weiterbildung zum/ zur Staatlichen geprüften Betriebswirt/ Staatlich geprüften Betriebswirtin beziehungsweise zum/ zur Fachwirt/ Fachwirtin
- im pädagogischen Bereich: Weiterbildung zum Fachlehrer / zur Fachlehrerin an Berufsschulen
Darüber hinaus bieten die Bildungszentren der Kammern vielfältige Bildungsgänge im Bereich der beruflichen Weiterbildung an. Informationen hierüber gibt Ihnen gerne die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer in Ihrer Region.
Die Bewerbung für einen betrieblichen Ausbildungsplatz erfolgt bei dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Die Anmeldung an der Berufsschule erfolgt über den Betrieb.
Hinweis: Bei einigen Berufen erfolgt die Berufsausbildung auch vollschulisch. Bei der schulischen Ausbildung besuchen die Jugendlichen eine Vollzeitschule, in der theoretische und weitgehend auch praktische Kenntnisse und Fertigkeiten für den jeweiligen Beruf vermittelt werden.
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